Bikerforum der Tourenfahrer Bayreuth

Zur Startseite
Portal Homepage Registrierung Kalender
Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Treffen

Bikerforum der Tourenfahrer Bayreuth » Motorrad und Technik » Vater Staat » Nutzungsausfall auch für Motorräder » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Nutzungsausfall auch für Motorräder
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Jürgen Z. Jürgen Z. ist männlich


images/avatars/avatar-48.gif

Dabei seit: 05.06.2006
Beiträge: 1.500
Herkunft: Bayreuth
Motorradmarke: F 800 R
Kilometerleistung: 5000 km
Fahrstil: Zügig

Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.792.011
Nächster Level: 10.000.000

207.989 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Nutzungsausfall auch für Motorräder Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Auch Motorradfahrer haben nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Das gilt selbst dann, wenn als Alternative ein eigener Pkw zur Verfügung steht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem verhandelten Fall war ein Luxus-Motorrad bei einem Unfall schwer beschädigt worden und stand daraufhin 78 Tage in der Werkstatt. Der Geschädigte verlangte daraufhin einen finanziellen Ersatz für die ihm entgangene Nutzung des Fahrzeugs für den Weg zur Arbeit. Die gegnerische Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, dass der Kläger ein Auto habe und daher nicht auf das Bike angewiesen sei.

Das Gericht sah dies anders: Ein Auto könne den Gebrauchsvorteil eines Motorrades nicht ersetzen. Das Luxus-Zweirad ermögliche ein völlig anders geartetes Fahrgefühl und eine andersartige Art der Fortbewegung, der Pkw könne den Verlust des Motorrads daher nicht vollständig ausgleichen.

Allerdings muß die Versicherung nur für ein Drittel der 78 Tage zahlen, da an den anderen Tagen witterungsbedingt die Motorrad-Nutzung eingeschränkt war. ( OLG Düsseldorf, Az. : 1 U 198/07 ).

__________________
Augenroll Wir suchen Bessermacher. Keine Besserwisser.
14.10.2008 14:01 Jürgen Z. ist offline E-Mail an Jürgen Z. senden Beiträge von Jürgen Z. suchen Nehmen Sie Jürgen Z. in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Bikerforum der Tourenfahrer Bayreuth » Motorrad und Technik » Vater Staat » Nutzungsausfall auch für Motorräder

Forensoftware: Burning Board 2.3.2, entwickelt von WoltLab GmbH