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Zum Ende der Seite springen Vorentscheidung gegen Tabakwerbung
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Thomas F.
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Vorentscheidung gegen Tabakwerbung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Quelle: ase/AP/dpa

Im Streit um die Tabakwerbung in Deutschland empfiehlt EU-Generalanwalt Léger dem Europäischen Gerichtshof, die Klage der Bundesregierung gegen das Reklameverbot abzulehnen. Das Gericht folgt solchen Empfehlungen meist.


Luxemburg
Die Rechtsgrundlage für das Verbot sei gegeben, erklärte EU-Generalanwalt Philippe Léger in seinem Schlussantrag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Der Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof deshalb vor, die von Deutschland erhobene Klage abzuweisen." Die Gutachten des Generalanwalts sind für die Richter nicht bindend, geben aber meist die Richtung ihres Urteils vor. Der Spruch wird in einigen Monaten erwartet.

Auch Deutschland muss also wahrscheinlich Zigaretten- und Tabakwerbung in Fernsehen, Internet, Rundfunk und Presse bald verbieten, obwohl die Bundesregierung gegen die entsprechende EU-Richtlinie geklagt hat. Die Richtlinie, die 2002 beschlossen wurde, hätte von den EU-Staaten bis zum 31. Juli vergangenen Jahres umgesetzt werden müssen. Deutschland hat dies bislang nicht getan.

Deutschland hatte in seiner Klage geltend gemacht, die EU habe die falsche Rechtsgrundlage für ihre Richtlinie gewählt: Mit dem Binnenmarkt, wie von der EU angeführt, habe die Tabakwerbung wenig zu tun. Die Regelung sei stattdessen unrechtmäßiger Eingriff in die Werbefreiheit.

Generalanwalt Léger widersprach dieser Auffassung nach eingehender Prüfung des Falls. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen über Beschränkung oder Verbot von Zigarettenreklame behindern seiner Ansicht nach nicht nur den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft, sondern auch den freien Dienstleistungsverkehr. Die EU-weite Angleichung der Vorschriften wirke dem entgegen. (Rechtssache C-380/03)

Trotz ihres Kampfes gegen das Rauchen subventioniert die EU europäische Tabakanbauer jährlich mit einer Milliarde Euro. Die Beihilfen sollen aber bis 2010 gestrichen werden.

13.06.2006 11:45
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