Jürgen Z.
Dabei seit: 05.06.2006
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Herkunft: Bayreuth Motorradmarke: F 800 R Kilometerleistung: 5000 km Fahrstil: Zügig
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Keine Haftung für die Folgen eines umgefallenen Motorrads.
Kippt ein abgestelltes Motorrad um und beschädigt dabei ein daneben geparktes Auto, haftet der Fahrer des Motorrades nicht in jedem Fall für den Schaden am PKW.
Der geschädigte Autofahrer muß dann für seinen Schaden selbst aufkommen, wenn das Motorrad durch den Haupt- oder Seitenständer ordnungsgemäß gegen das Umfallen abgesichert wurde.
Dies entschied das Amtsgericht Rüsselsheim (AZ 3 C536/99). In dem verhandelten Fall verklagte der Autobesitzer einen Motorradfahrer auf Schadenersatz, weil das Zweirad gegen sein Auto gekippt war.
Da das Motorrad jedoch wie vorgeschrieben auf seinem Ständer abgestellt war, sah das Gericht kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten und lehnte die Ansprüche des Klägers ab.
Auch eine Haftung auf Grund der sogenannten Betriebsgefahr, bei der ein Halter auch dann Schadenersatz leisten muß, wenn er sich nicht schuldhaft verhalten hat, scheidet nach Ansicht des Gerichts aus.
Eine Betriebsgefahr kann nämlich nur von einem Fahrzeug ausgehen, das am Verkehr aktiv teilnimmt, nicht jedoch von einem parkenden Fahrzeug.
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