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Zum Ende der Seite springen Ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld.
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Jürgen Z. Jürgen Z. ist männlich


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Ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld. Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern. verwirrt

Aus den Gründen: ...Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen.
Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war der Anspruch mindernt zu berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft.

ÖLG Düsseldorf vom 20.2. 2006

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Augenroll Wir suchen Bessermacher. Keine Besserwisser.
21.08.2009 09:27 Jürgen Z. ist offline E-Mail an Jürgen Z. senden Beiträge von Jürgen Z. suchen Nehmen Sie Jürgen Z. in Ihre Freundesliste auf
Jano Jano ist männlich


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Und wenn ich ein Auto ohne Airbag fahre, bekomm ich dann auch weniger? So ein Schwachsinn -.-

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Will nach der Tour auch was von der Landschaft gesehen haben und nicht nur weisse Striche auf grauem Grund.

"Noch jemand Lust auf ne Extrarunde?", "Klar, so schön ists daheim auch nicht..."
10.05.2012 21:59 Jano ist offline E-Mail an Jano senden Beiträge von Jano suchen Nehmen Sie Jano in Ihre Freundesliste auf
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