Jürgen Z.
Dabei seit: 05.06.2006
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Herkunft: Bayreuth Motorradmarke: F 800 R Kilometerleistung: 5000 km Fahrstil: Zügig
Level: 50 [?]
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Ohne Schutzkleidung weniger Schmerzensgeld. |
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Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.
Aus den Gründen: ...Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen.
Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war der Anspruch mindernt zu berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft.
ÖLG Düsseldorf vom 20.2. 2006
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