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Zum Ende der Seite springen Alle Tourenfahrer Gesetzesbrecher ?
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Jürgen Z. Jürgen Z. ist männlich


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212.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

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Erst wollte ich diesen Beitrag in der Plauderecke unter "Spaß" einstellen - aber : Gesetz ist Gesetz. Zunge bleck

Heute habe ich das Septemberheft der "Zweirad" gelesen.
Auf Seite 3 gibt es einen Artikel welcher vielschichtige Reaktionen bei mir auslöste.

Da waren :
Erstauntes Hochziehen der Augenbrauen, Augen rollen
Stirnrunzeln,
ungläubiges Kopfschütteln, Neinnein
leichtes Hochziehen der Mundwinkel,
Breites Grinsen unterstützt durch zustimmendes Kopfnicken. großes Grinsen

Lesen und Staunen.

www.zweirad-online.de

"-online" zugefügt - dann funzt der link
Michael


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Augenroll Wir suchen Bessermacher. Keine Besserwisser.
11.09.2013 11:38 Jürgen Z. ist offline E-Mail an Jürgen Z. senden Beiträge von Jürgen Z. suchen Nehmen Sie Jürgen Z. in Ihre Freundesliste auf
jürgen11 jürgen11 ist männlich


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zum Glück ist das Landratsamt Bayreuth vollauf damit beschäftigt, illegale Kerwaplakate zu beseitigen und im Zusammenwirkung mit der weisungsbefugten Regierung von Oberfranken darzulegen, weshalb die Konterfeis von König Horst, dem Letzten und Konsorten den Straßenverkehr nicht gefährden. Insoweit besteht Hoffnung, daß sie das von uns ein wenig ablenkt...

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Gruß von jürgen11, dem es auf seiner Bohrinsel zu eng wurde...
11.09.2013 15:04 jürgen11 ist offline E-Mail an jürgen11 senden Homepage von jürgen11 Beiträge von jürgen11 suchen Nehmen Sie jürgen11 in Ihre Freundesliste auf
Ralph K. Ralph K. ist männlich


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RE: Alle Tourenfahrer Gesetzesbrecher ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Was soll´s.

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Ralph mit der KTM

Die Füße verlassen die Rasten erst, wenn der Lenker den Boden berührt

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Ralph K.: 17.09.2013 09:36.

11.09.2013 17:32 Ralph K. ist offline E-Mail an Ralph K. senden Beiträge von Ralph K. suchen Nehmen Sie Ralph K. in Ihre Freundesliste auf
Frieder Frieder ist männlich


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Dann wollen wir doch mal den § 29 StVO und die VwV dazu aufdröseln!

Meine persönliche Meinung vorab: Ein übermotivierter Angestellter des LRA und ein schlecht recherchierender Reporter!

Fette Hervorhebungen durch mich!

StVO § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen von Kraftfahrzeugen sind verboten
(2)Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden , bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; (Semikolon!) Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) betrifft den Schwerverkehr

VwV zu § 28 StVO
zu (1)
Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z.B. Rekordversuch) Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besonder Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o.ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.

zu (2) Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
1. Motorsportliche Veranstaltungen
Mit erteilter Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 i.V. mit § 46 (2) wird ein Rennen nach Abs. 1 zur erlaubnispflichtigen Veranstaltung nach Abs. 2
Darüber hinaus sind nicht genehmigungsbedürftige motorsportliche Veranstaltungen dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen oder
unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge, wenn wenigstens eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
- vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
- vorgeschrieben Fahrtzeit,
-vorgeschrieben Streckenführung,
- etc.

So, Rennen sind nach § 1 verboten, das ist auch richtig so! Die VwV definiert nun Rennen als Wettbewerbe mit Renncharakter sowie Veranstaltungen zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten...
Als Indiz dafür kann "gemeinsamer Start-, Etappen- und Zielort" herhalten, aber doch bitte nicht für ein paar gleichgesinnte Motorradfahrer!!! Zudem steht da "und"! Wer soll denn bei einer Unterwegskontrolle beweisen, dass alle am gleichen Start losgefahren sind!? Das hat der Gesetzgeber ganz sicher auch nicht gemeint!
Der Abs. 2 des § 29 spricht nun die Veranstaltungen, im besonderen die "mehr als verkehrsüblichen" und "im geschlossenen Verband"an.
Erlaubnispflichtig sind demnach:
- alle Rennen nach Abs. 1
- darüber hinaus dann, wenn 30 oder mehr Kraftfahrzeuge (mehr als verkehrsüblich!) am gleichen Platz starten oder ankommen, oder...

Ich halte es da mit meiner Signatur: Locker bleiben, gaaaaaanz locker!

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Locker bleiben, gaaaaaanz locker!
Lieber einen Moment lang feige, als ein Leben lang tot


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Frieder: 11.09.2013 19:50.

11.09.2013 19:47 Frieder ist offline E-Mail an Frieder senden Beiträge von Frieder suchen Nehmen Sie Frieder in Ihre Freundesliste auf
Tom Tompson Tom Tompson ist männlich


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Wo ist der Abmeldbutton bei tfbt? Ich will nich' in den Knast!!

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Gruß, Thomas F.

4 wheels move the body. 2 wheels move the soul!
11.09.2013 19:51 Tom Tompson ist offline E-Mail an Tom Tompson senden Beiträge von Tom Tompson suchen Nehmen Sie Tom Tompson in Ihre Freundesliste auf
jürgen11 jürgen11 ist männlich


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danke, Frieder!
Ist halt immer das gleiche Problem, wenn Nichtjuristen Gesetzestexte "interpretieren".

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Gruß von jürgen11, dem es auf seiner Bohrinsel zu eng wurde...
12.09.2013 13:56 jürgen11 ist offline E-Mail an jürgen11 senden Homepage von jürgen11 Beiträge von jürgen11 suchen Nehmen Sie jürgen11 in Ihre Freundesliste auf
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