Thema: Bluetooth-Ohrhörer für 's Navi |
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Ich nutze als "Stöpsel" im Ohr ein NOKIA Headset BH-103. Wie ich finde, angenehm zu tragen...kostet so um die 40 €, funktioniert ganz gut, ab ca. 110 km/h rauscht es aber
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Thema: Harald hat Geburtstag |
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Servus Harald,
auch von mir noch nachträglich alles Liebe und Gute zum Geburtstag!
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Thema: Uli hat Geburtstag |
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Hallo Uli,
nachträglich auch von mir noch alles Gute zum Geburtstag!
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Thema: Siggi burzelt |
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Hallo Siggi,
auch von mir nachträglich alles Gute zum Geburtstag!
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Thema: Alle Tourenfahrer Gesetzesbrecher ? |
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Dann wollen wir doch mal den § 29 StVO und die VwV dazu aufdröseln!
Meine persönliche Meinung vorab: Ein übermotivierter Angestellter des LRA und ein schlecht recherchierender Reporter!
Fette Hervorhebungen durch mich!
StVO § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen von Kraftfahrzeugen sind verboten
(2)Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden , bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; (Semikolon!) Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) betrifft den Schwerverkehr
VwV zu § 28 StVO
zu (1)
Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z.B. Rekordversuch) Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besonder Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o.ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.
zu (2) Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
1. Motorsportliche Veranstaltungen
Mit erteilter Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 i.V. mit § 46 (2) wird ein Rennen nach Abs. 1 zur erlaubnispflichtigen Veranstaltung nach Abs. 2
Darüber hinaus sind nicht genehmigungsbedürftige motorsportliche Veranstaltungen dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen oder
unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge, wenn wenigstens eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
- vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
- vorgeschrieben Fahrtzeit,
-vorgeschrieben Streckenführung,
- etc.
So, Rennen sind nach § 1 verboten, das ist auch richtig so! Die VwV definiert nun Rennen als Wettbewerbe mit Renncharakter sowie Veranstaltungen zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten...
Als Indiz dafür kann "gemeinsamer Start-, Etappen- und Zielort" herhalten, aber doch bitte nicht für ein paar gleichgesinnte Motorradfahrer!!! Zudem steht da "und"! Wer soll denn bei einer Unterwegskontrolle beweisen, dass alle am gleichen Start losgefahren sind!? Das hat der Gesetzgeber ganz sicher auch nicht gemeint!
Der Abs. 2 des § 29 spricht nun die Veranstaltungen, im besonderen die "mehr als verkehrsüblichen" und "im geschlossenen Verband"an.
Erlaubnispflichtig sind demnach:
- alle Rennen nach Abs. 1
- darüber hinaus dann, wenn 30 oder mehr Kraftfahrzeuge (mehr als verkehrsüblich!) am gleichen Platz starten oder ankommen, oder...
Ich halte es da mit meiner Signatur: Locker bleiben, gaaaaaanz locker!
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Thema: Leutenberg |
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Hallo Karin, Rudi und Angel,
war gestern ein wirklich schöner Tag! Hat viel Spaß gemacht mit Euch...bis zum nächsten Mal! ;-)
Gruß
Frieder
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Thema: Tour zum Schaschlik. |
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Wenn ich pünktlich aus der Arbeit komme bin ich dabei, versprechen kann ich leider auch noch nichts...
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Thema: 48 Kehren in der Fränkischen |
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Schee wars! Danke Michael!
@uligoetz
Habe ich Euch in Thurnau gesehen? War nur noch aus dem Augenwinkel...
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Thema: Grenzbereich |
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So...wieder daheim...480 km Grenzbereich ;-)
Tolle Tour mit tollen Mitfahrern, hat viel Spaß gemacht! Besonderen Dank an unseren Tourguide Jürgen!
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